Irtümer zur Konformitätserklärung
CE-Kennzeichnung & Konformitätserklärung – Wer darf wirklich unterzeichnen?
Bedeutung der CE-Kennzeichnung für Maschinen
Die CE-Kennzeichnung ist kein freiwilliges Qualitätsmerkmal, sondern eine gesetzliche Voraussetzung, um Maschinen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr zu bringen. Mit ihr erklärt der Hersteller, dass die Maschine alle einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften erfüllt.
Ein zentraler Bestandteil dieser Verpflichtung ist die Konformitätserklärung. Sie ist das formale Dokument, mit dem der Hersteller rechtsverbindlich bestätigt, dass:
- eine Risikobeurteilung durchgeführt wurde
- alle relevanten Anforderungen eingehalten werden
- die technische Dokumentation vollständig vorliegt
Ohne gültige Konformitätserklärung ist eine CE-Kennzeichnung rechtlich unwirksam.
Was ist eine Konformitätserklärung?
Die Konformitätserklärung ist eine rechtsverbindliche Erklärung des Herstellers, nicht lediglich ein technisches Begleitdokument. Mit der Unterzeichnung übernimmt der Hersteller die volle Verantwortung für:
- Konstruktion
- Fertigung
- Sicherheit
- Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien
Wichtig:
👉 Die Konformitätserklärung ist
keine Dienstleistung, sondern eine
Haftungserklärung.
Gesetzliche Grundlagen der Konformitätserklärung
Die Verpflichtung zur Ausstellung und Unterzeichnung einer Konformitätserklärung ergibt sich unter anderem aus:
- Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) bzw. ab Januar 2027 Maschinenverordnung
- Produktsicherheitsrecht
- Marktüberwachungsrecht
Allen Regelwerken gemeinsam ist ein zentraler Grundsatz:
Die Verantwortung liegt immer beim Hersteller bzw. Inverkehrbringer.
Wer gilt rechtlich als Hersteller?
Hersteller im klassischen Sinne
Hersteller ist, wer eine Maschine:
- konstruiert
- fertigt
- unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt
Dabei ist es unerheblich, ob einzelne Komponenten zugekauft werden.
Quasi-Hersteller und Inverkehrbringer
Auch als Hersteller gilt, wer:
- Maschinen wesentlich verändert
- unvollständige Maschinen zur Gesamtheit zusammenfügt
- Maschinen aus Nicht-EU-Ländern importiert
➡️ In all diesen Fällen entsteht die volle Herstellerverantwortung.
Wer darf die Konformitätserklärung unterzeichnen?
Rechtliche Mindestanforderungen
Die Konformitätserklärung darf ausschließlich von einer Person unterzeichnet werden, die:
- dem Hersteller rechtlich zugeordnet ist
- im Namen des Herstellers handelt
- die Verantwortung übernehmen darf
Typische zulässige Unterzeichner sind:
- Geschäftsführung
- Prokuristen
- schriftlich beauftragte verantwortliche Personen
Anforderungen an die fachliche Kompetenz
Die unterzeichnende Person muss:
- die Konformitätsbewertung nachvollziehen können
- Zugriff auf die technische Dokumentation haben
- befugt sein, verbindliche Erklärungen abzugeben
⚠️ Eine rein formale Unterschrift ohne Kenntnis ist rechtlich hochriskant.
Warum eine externe Konformitätserklärung unzulässig ist
Häufige Praxisirrtümer
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass man die Konformitätserklärung von einem externen Dienstleister erstellen und unterschreiben lassen kann. Also quasi eine Konformitätserklärung auf Rechnung erhält. Dies ist jedoch nicht zulässig.
❌ Externe Berater
❌ CE-Dienstleister
❌ Ingenieurbüros
❌ Prüfinstitute
dürfen keine Konformitätserklärung im eigenen Namen unterzeichnen, so lange sie nicht Hersteller des Produkts bzw. der Maschine sind.
Rechtliche Konsequenzen
Eine extern unterzeichnete Konformitätserklärung ist:
- rechtlich unwirksam
- ein Verstoß gegen EU-Recht
- haftungsrechtlich extrem gefährlich
Im Schadensfall haftet trotzdem der Hersteller – oft zusätzlich wegen Organisationsverschulden.
Rolle externer Dienstleister – was ist erlaubt?
Externe Experten dürfen sehr wohl unterstützen, zum Beispiel bei:
- Risikobeurteilungen
- Normenrecherche
- Technischer Dokumentation
- CE-Projektbegleitung
👉 Aber - Die Verantwortung und Unterschrift verbleiben immer beim Hersteller.
Typische Fehler bei der Unterzeichnung
- Unterzeichnung durch nicht befugte Mitarbeiter
- fehlende schriftliche Beauftragung
- „Blanko-Unterschriften“
- fehlender Zugriff auf technische Unterlagen
- Auslagerung der Verantwortung an Dienstleister
Diese Fehler führen regelmäßig zu Beanstandungen durch Marktaufsichtsbehörden.
Haftung und Verantwortung des Unterzeichners
Mit der Unterschrift bestätigt der Unterzeichner unter anderem:
- Die Maschine entspricht allen geltenden Anforderungen
- Die technische Dokumentation ist vollständig
- Die Risikobeurteilung wurde korrekt durchgeführt
➡️ Im Schadensfall kann dies zu:
- Bußgeldern
- Rückrufen
- Strafverfahren
- persönlicher Haftung
führen.
Best Practices für Unternehmen
✔ Klare Herstellerdefinition im Unternehmen
✔ Schriftliche Beauftragung verantwortlicher Personen
✔ Schulung der Unterzeichner
✔ Saubere CE-Dokumentation
✔ Klare Trennung zwischen Beratung und Verantwortung








