Irtümer zur Konformitätserklärung

Andreas Schunkert • 26. Januar 2026

CE-Kennzeichnung & Konformitätserklärung – Wer darf wirklich unterzeichnen?

Bedeutung der CE-Kennzeichnung für Maschinen

Die CE-Kennzeichnung ist kein freiwilliges Qualitätsmerkmal, sondern eine gesetzliche Voraussetzung, um Maschinen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr zu bringen. Mit ihr erklärt der Hersteller, dass die Maschine alle einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften erfüllt.

Ein zentraler Bestandteil dieser Verpflichtung ist die Konformitätserklärung. Sie ist das formale Dokument, mit dem der Hersteller rechtsverbindlich bestätigt, dass:

  • eine Risikobeurteilung durchgeführt wurde
  • alle relevanten Anforderungen eingehalten werden
  • die technische Dokumentation vollständig vorliegt

Ohne gültige Konformitätserklärung ist eine CE-Kennzeichnung rechtlich unwirksam.

Was ist eine Konformitätserklärung?

Die Konformitätserklärung ist eine rechtsverbindliche Erklärung des Herstellers, nicht lediglich ein technisches Begleitdokument. Mit der Unterzeichnung übernimmt der Hersteller die volle Verantwortung für:

  • Konstruktion
  • Fertigung
  • Sicherheit
  • Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien


Wichtig:
👉 Die Konformitätserklärung ist keine Dienstleistung, sondern eine Haftungserklärung.

Gesetzliche Grundlagen der Konformitätserklärung

Die Verpflichtung zur Ausstellung und Unterzeichnung einer Konformitätserklärung ergibt sich unter anderem aus:

  • Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) bzw. ab Januar 2027 Maschinenverordnung
  • Produktsicherheitsrecht
  • Marktüberwachungsrecht

Allen Regelwerken gemeinsam ist ein zentraler Grundsatz:


Die Verantwortung liegt immer beim Hersteller bzw. Inverkehrbringer.


Wer gilt rechtlich als Hersteller?

Hersteller im klassischen Sinne

Hersteller ist, wer eine Maschine:

  • konstruiert
  • fertigt
  • unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt

Dabei ist es unerheblich, ob einzelne Komponenten zugekauft werden.

Quasi-Hersteller und Inverkehrbringer

Auch als Hersteller gilt, wer:

  • Maschinen wesentlich verändert
  • unvollständige Maschinen zur Gesamtheit zusammenfügt
  • Maschinen aus Nicht-EU-Ländern importiert

➡️ In all diesen Fällen entsteht die volle Herstellerverantwortung.

Wer darf die Konformitätserklärung unterzeichnen?

Rechtliche Mindestanforderungen

Die Konformitätserklärung darf ausschließlich von einer Person unterzeichnet werden, die:

  • dem Hersteller rechtlich zugeordnet ist
  • im Namen des Herstellers handelt
  • die Verantwortung übernehmen darf



Typische zulässige Unterzeichner sind:

  • Geschäftsführung
  • Prokuristen
  • schriftlich beauftragte verantwortliche Personen


Anforderungen an die fachliche Kompetenz

Die unterzeichnende Person muss:

  • die Konformitätsbewertung nachvollziehen können
  • Zugriff auf die technische Dokumentation haben
  • befugt sein, verbindliche Erklärungen abzugeben


⚠️ Eine rein formale Unterschrift ohne Kenntnis ist rechtlich hochriskant.



Warum eine externe Konformitätserklärung unzulässig ist

Häufige Praxisirrtümer

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass man die Konformitätserklärung von einem externen Dienstleister erstellen und unterschreiben lassen kann. Also quasi eine Konformitätserklärung auf Rechnung erhält. Dies ist jedoch nicht zulässig.


❌ Externe Berater
❌ CE-Dienstleister
❌ Ingenieurbüros
❌ Prüfinstitute


dürfen keine Konformitätserklärung im eigenen Namen unterzeichnen, so lange sie nicht Hersteller des Produkts bzw. der Maschine sind.


Rechtliche Konsequenzen

Eine extern unterzeichnete Konformitätserklärung ist:

  • rechtlich unwirksam
  • ein Verstoß gegen EU-Recht
  • haftungsrechtlich extrem gefährlich

Im Schadensfall haftet trotzdem der Hersteller – oft zusätzlich wegen Organisationsverschulden.


Rolle externer Dienstleister – was ist erlaubt?

Externe Experten dürfen sehr wohl unterstützen, zum Beispiel bei:

  • Risikobeurteilungen
  • Normenrecherche
  • Technischer Dokumentation
  • CE-Projektbegleitung


👉 Aber - Die Verantwortung und Unterschrift verbleiben immer beim Hersteller.


Typische Fehler bei der Unterzeichnung

  • Unterzeichnung durch nicht befugte Mitarbeiter
  • fehlende schriftliche Beauftragung
  • „Blanko-Unterschriften“
  • fehlender Zugriff auf technische Unterlagen
  • Auslagerung der Verantwortung an Dienstleister

Diese Fehler führen regelmäßig zu Beanstandungen durch Marktaufsichtsbehörden.

Haftung und Verantwortung des Unterzeichners

Mit der Unterschrift bestätigt der Unterzeichner unter anderem:

  • Die Maschine entspricht allen geltenden Anforderungen
  • Die technische Dokumentation ist vollständig
  • Die Risikobeurteilung wurde korrekt durchgeführt


➡️ Im Schadensfall kann dies zu:

  • Bußgeldern
  • Rückrufen
  • Strafverfahren
  • persönlicher Haftung

führen.



Best Practices für Unternehmen

✔ Klare Herstellerdefinition im Unternehmen
✔ Schriftliche Beauftragung verantwortlicher Personen
✔ Schulung der Unterzeichner
✔ Saubere CE-Dokumentation
✔ Klare Trennung zwischen Beratung und Verantwortung

von Andreas Schunkert 5. November 2025
Cobot-Sicherheit praxisnah: Normen, Gefahren und Konformitätsbewertung. Informieren Sie sich jetzt und setzen Sie Roboter sicher ein!
von Andreas Schunkert 9. Oktober 2025
Maschinenverordnung statt Maschinenrichtlinie: Was sich wirklich ändert – und warum die meisten Maschinenbauer entspannt bleiben können.
von Andreas Schunkert 5. September 2025
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 5. März 2024 (C-588/21) bringt das bisherige Normungskonzept ins Wanken und sorgt aktuell für viele Probleme.
von Andreas Schunkert 29. April 2025
Der Artikel beleuchtet den aktuellen Stand dieser MRK und der ISO/TS 15066, kritisiert ihre starre Handhabung der Grenzwerte und untersucht alternative Ansätze, wie die Integration von Schmerztoleranz.
von Andreas Schunkert 28. Februar 2025
Wie wichtig externes Expertenwissen im Bereich Maschinensicherheit für den Maschinenbau ist, wird in diesem Artikel umfassend dargelegt.
von Andreas Schunkert 28. Februar 2025
Es war einmal ein Cobot ▶ Sicherheit in der Mensch-Roboter-Kollaboration anschaulich erklärt – mit Praxisbezug und Expertenwissen. Jetzt kontaktieren!
Betreiberpflichten nach BetrSichV
von Andreas Schunkert 30. Dezember 2024
Betreiberpflichten nach BetrSichV ▶ Verantwortung, Prüfpflichten und Sicherheit am Arbeitsplatz für Unternehmen. Jetzt kontaktieren!
Safe implementation of collaborative robot applications
von Andreas Schunkert 4. Dezember 2024
Sichere Umsetzung kollaborativer Applikationen ▶ Anforderungen, Sicherheitsmaßnahmen und Best Practices für Cobots. Jetzt kontaktieren!
von Andreas Schunkert 28. November 2024
In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie Sie Ihr Cobot Projekt erfolgreich umsetzen. Worauf müssen Sie achten, welche Maßnahmen sollten Sie ergreifen und was kann Ihre Applikation zum Scheitern bringen. All das und mehr behandelt dieser Beitrag
Risikobeurteilung vs. Gefährdungsbeurteilung
von Andreas Schunkert 22. November 2024
Risikobeurteilung vs. Gefährdungsbeurteilung ▶ Unterschiede, gesetzliche Vorgaben und Anwendung in der Praxis. Jetzt mehr darüber erfahren!