Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen

Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen – für mehr Sicherheit im Betrieb

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes – und gesetzlich vorgeschrieben. Ob beim Einsatz neuer Maschinen, bei Prozessänderungen oder in der Zusammenarbeit mit kollaborierenden Robotern: Wer eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lässt, erfüllt nicht nur seine Betreiberpflicht, sondern schützt aktiv die Gesundheit der Mitarbeiter und das Unternehmen selbst. Andreas Schunkert, Geschäftsführer von Cobot Safety, ist Ihr erfahrener Experte für Maschinensicherheit , wenn es um professionelle Gefährdungsbeurteilungen geht. Als zertifizierter Sachverständiger steht er für rechtssichere Dokumentation und praxisgerechte Umsetzung.

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Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein strukturierter Prozess zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Schutzmaßnahmen zu minimieren. Sie bildet die Grundlage für wirksamen Arbeitsschutz und ist fester Bestandteil eines funktionierenden Sicherheitsmanagements.

Rechtlich verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) jeden Arbeitgeber dazu, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Die Ergebnisse müssen dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden. Wer eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lässt, erfüllt nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern übernimmt Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb.

  • Gefährdungsbeurteilung oder Risikobeurteilung – wo liegt der Unterschied?

    Auch wenn beide Begriffe oft synonym verwendet werden, handelt es sich um unterschiedliche Prozesse, deren Unterscheidung essenziell für Arbeitgeber ist:


    • Die Gefährdungsbeurteilung setzt beim Arbeitnehmer an und bezieht sich auf den konkreten Arbeitsplatz – geregelt durch das Arbeitsschutzgesetz.
    • Die Risikobeurteilung hingegen ist produktbezogen und befasst sich mit den spezifischen Risiken, die von Anlagen und Maschinen ausgehen. Sie wird im Rahmen der Maschinenrichtlinie (künftig Maschinenverordnung) durchgeführt und ist Voraussetzung für die Konformitätserklärung und damit auch für die CE-Kennzeichnung von Maschinen.

    Gerade im Bereich der kollaborativen Robotik verschwimmt oft der Bereich von Hersteller und Betreiber einer Maschine, da viele Firmen ihre Applikationen hier selbst aufbauen und umsetzen. Beachten Sie dabei unbedingt, dass bei einer Roboter-Applikation, die von Ihnen selbst aufgebaut wird, nicht nur die Pflichten als Betreiber (u. a. die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung), sondern auch die Pflichten als Hersteller und damit die CE-Kennzeichnungspflicht und die Erstellung einer Risikobeurteilung in Ihren Verantwortungsbereich fallen. Natürlich steht Cobot Safety Ihnen auch in diesem Fall als zuverlässiger Partner zur Seite.


Warum man eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen sollte

Eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen, schützt Menschen, Prozesse und Unternehmen gleichermaßen. Sie ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern trägt aktiv zur Unfallvermeidung, zur Stärkung der Arbeitssicherheit und zur Einhaltung der Betreiberpflicht bei. Wer Gefährdungen frühzeitig erkennt und geeignete Schutzmaßnahmen trifft, minimiert Risiken, senkt Ausfallzeiten und handelt wirtschaftlich vorausschauend.

Erforderlich wird eine neue Gefährdungsbeurteilung immer dann, wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern – sei es durch neue Maschinen, Umstrukturierungen, veränderte Abläufe oder den Einsatz von Robotern. Auch bei Softwareeinführungen oder technischen Erweiterungen kann eine neue Beurteilung erforderlich sein. Laut Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob bestehende Maßnahmen ausreichen – und bei Bedarf eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen bzw. die bestehende Gefährdungsbeurteilung anzupassen.

  • Was passiert, wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt?

    Wenn Sie keine Gefährdungsbeurteilung erstellen, kann das schwerwiegende Folgen haben. Behörden können Bußgelder verhängen, es drohen Einschränkungen im Betrieb und im Ernstfall sogar strafrechtliche Konsequenzen. Kommt es zu einem Unfall, haften Sie als Arbeitgeber – insbesondere, wenn keine Prüfung der Gefährdungen dokumentiert wurde.

Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung ist stets der Arbeitgeber – so schreibt es das Arbeitsschutzgesetz vor. Die Durchführung kann intern erfolgen, etwa durch eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit. Alternativ ist es jedoch ebenfalls möglich, externe Fachleute oder spezialisierte Dienstleister zu beauftragen.

Gerade bei komplexen Arbeitsabläufen, dem Einsatz automatisierter Systeme oder branchenspezifischen Anforderungen kann es sinnvoll sein, eine Gefährdungsbeurteilung extern erstellen zu lassen. Spezialisierte Partner wie Cobot Safety bringen fachübergreifendes Know-how mit, sind mit aktuellen Normen und rechtlichen Anforderungen vertraut und bieten eine objektive Sichtweise. Das reduziert das Risiko von Fehleinschätzungen und entlastet interne Ressourcen, die sich auf das operative Tagesgeschäft konzentrieren können.

Andreas Schunkert steht Ihnen als erfahrener Sachverständiger kompetent zur Seite, um eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung für Sie zu erstellen.

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So läuft eine Gefährdungsbeurteilung professionell ab

Wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen, folgt der Prozess einem klaren Ablauf:

Ermittlung der Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz

Beurteilung der Risiken und Belastungen – unter Berücksichtigung von Schweregrad, Eintrittswahrscheinlichkeit und Expositionsdauer

Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen

Dokumentation aller Schritte, Maßnahmen und Prüfungen

Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit

Insbesondere bei kollaborierenden Robotersystemen kommen spezielle Prüfmethoden zum Einsatz – etwa zur Krafteinwirkung bei Kollisionen oder zur Analyse sicherheitsgerichteter Steuerungen.

Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen – mit Cobot Safety auf der sicheren Seite

Cobot Safety ist Ihr starker Partner, wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen möchten – rechtskonform, verständlich und effizient. Andreas Schunkert, Geschäftsführer von Cobot Safety, ist als zertifizierter Sachverständiger und aktives Mitglied in internationalen Normungsgremien einer der führenden Experten für Maschinensicherheit und Gefährdungsbeurteilungen in der Robotik.


Ihre Vorteile mit Cobot Safety:


  • langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Betreibern von Maschinen und Robotersystemen
  • Expertise in der Anwendung der aktuellen Normen
  • umfassende Beratung zu Sicherheit, Dokumentation und Schutzmaßnahmen
  • schnelle Abwicklung und persönliche Ansprechpartner


Lassen Sie jetzt Ihre Gefährdungsbeurteilung erstellen – professionell und rechtssicher.

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