Beratung zur Maschinenverordnung und Maschinenrichtlinie

CE-Konformität für Maschinen sicher und rechtskonform umsetzen

Wer Maschinen oder Anlagen in der Europäischen Union in Verkehr bringt, muss nachweisen können, dass alle geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt sind. Aktuell erfolgt diese Konformitätsbewertung noch auf Grundlage der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ab dem 20. Januar 2027 wird sie durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst.


Für Hersteller, Integratoren und Maschinenbauer bedeutet das: Die CE-Kennzeichnung bleibt ein zentraler Bestandteil des Marktzugangs. Gleichzeitig müssen die Anforderungen korrekt eingeordnet, technisch umgesetzt und nachvollziehbar dokumentiert werden.



Cobot Safety unterstützt Unternehmen bei der Beratung zur Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung – von der ersten Einordnung des Produkts über die Risikobeurteilung bis zur technischen Dokumentation und unterschriftsreifen EU-Konformitätserklärung.

Jetzt Beratung anfragen!

Maschinenrichtlinie heute – Maschinenverordnung ab 2027

Bis zum 19. Januar 2027 ist für Maschinen weiterhin die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anzuwenden. Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.


Für die Praxis ist wichtig: Es geht nicht nur um einen Wechsel des Namens. Die grundlegende Verantwortung des Herstellers bleibt bestehen. Maschinen müssen sicher konstruiert, Risiken müssen bewertet und geeignete Schutzmaßnahmen müssen umgesetzt werden. Außerdem müssen technische Unterlagen, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung vollständig und nachvollziehbar erstellt werden.


Die neue Maschinenverordnung präzisiert und erweitert einzelne Anforderungen, zum Beispiel zu digitalen Betriebsanleitungen, vernetzten Maschinen, Software, KI, Cyber-Safety und bestimmten Maschinen mit erhöhtem Risiko. Deshalb ist es sinnvoll, aktuelle und zukünftige Maschinenprojekte frühzeitig daraufhin zu prüfen, ob sie noch unter die Maschinenrichtlinie fallen oder bereits mit Blick auf die Maschinenverordnung vorbereitet werden sollten.

Was bedeutet Konformität bei Maschinen?

Konformität bedeutet, dass eine Maschine alle für sie geltenden europäischen Anforderungen erfüllt. Dazu gehört nicht nur die mechanische oder elektrische Sicherheit der Maschine, sondern der gesamte Konformitätsbewertungsprozess.

In der Praxis müssen unter anderem folgende Fragen beantwortet werden:


  • Welche EU-Richtlinien und Verordnungen sind auf die Maschine anzuwenden?
  • Handelt es sich um eine vollständige Maschine, eine unvollständige Maschine oder eine Gesamtheit von Maschinen?
  • Welche harmonisierten Normen können zur Konformitätsvermutung angewendet werden?
  • Wurden alle Lebensphasen der Maschine in der Risikobeurteilung betrachtet?
  • Sind die gewählten Schutzmaßnahmen ausreichend und normativ begründbar?
  • Sind sicherheitsbezogene Steuerungsfunktionen korrekt bewertet und validiert?
  • Ist die technische Dokumentation vollständig?
  • Enthält die Betriebsanleitung alle erforderlichen Informationen und Warnhinweise?
  • Ist die EU-Konformitätserklärung oder Einbauerklärung korrekt formuliert?
  • Darf und muss eine CE-Kennzeichnung angebracht werden?



Unsere Beratung hilft Ihnen dabei, diese Fragen strukturiert zu beantworten und den CE-Prozess rechtssicher aufzubauen.

Wer trägt die Verantwortung für die Maschinenkonformität?

Die Verantwortung für die Konformität einer Maschine liegt grundsätzlich beim Hersteller bzw. bei dem Wirtschaftsakteur, der die Maschine in Verkehr bringt oder unter eigenem Namen bereitstellt. In der Praxis kann diese Verantwortung jedoch komplex werden.

Relevant wird dies insbesondere bei:


  • Maschinenherstellern
  • Integratoren von Roboter- und Automatisierungssystemen
  • Sondermaschinenbauern
  • Unternehmen, die Maschinen umbauen oder wesentlich verändern
  • Betreibern, die Maschinen für den Eigengebrauch herstellen oder verändern
  • Importeuren und Händlern
  • Unternehmen, die mehrere Maschinen zu einer Gesamtanlage verbinden
  • Herstellern unvollständiger Maschinen



Gerade bei verketteten Anlagen, Retrofit-Projekten, Roboterzellen oder kundenspezifischen Sondermaschinen ist häufig nicht sofort eindeutig, wer welche Pflichten übernimmt. Cobot Safety unterstützt Sie dabei, Verantwortlichkeiten sauber zu klären und die notwendigen Unterlagen und Nachweise passend zur jeweiligen Rolle aufzubauen.


Was wird für die CE-Konformität einer Maschine benötigt?


Für eine rechtskonforme CE-Kennzeichnung reicht es nicht aus, eine Konformitätserklärung zu unterschreiben. Die Erklärung ist nur der letzte Schritt eines vollständigen technischen Bewertungs- und Dokumentationsprozesses.



Typischerweise werden für die Konformität einer Maschine unter anderem folgende Unterlagen und Nachweise benötigt:

Beschreibung der Maschine und ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung

Abgrenzung der Maschine und Definition der Schnittstellen

Ermittlung der anzuwendenden Richtlinien und Verordnungen

Normenrecherche und Normenliste

Risikobeurteilung über alle relevanten Lebensphasen

Beschreibung der Risikominderungsmaßnahmen

Nachweise zur funktionalen Sicherheit, z. B. SISTEMA-Berechnungen nach EN ISO 13849-1

Validierungs- und Prüfunterlagen, z. B. für Sicherheitsfunktionen, Schutzeinrichtungen oder Nachlaufzeiten

Betriebsanleitung mit Sicherheits- und Warnhinweisen

technische Dokumentation der Maschine (Schalpläne, Zeichnungen etc.)

Unsere Beratungsleistung zur Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung

Unsere Beratung richtet sich an Unternehmen, die Maschinen sicher, normenkonform und rechtskonform in Verkehr bringen möchten. Dabei betrachten wir nicht nur die formale CE-Kennzeichnung, sondern den gesamten Weg dorthin.


Wir unterstützen Sie unter anderem bei:



  • Einordnung, ob Ihr Produkt unter die Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung fällt
  • Klärung, ob eine vollständige Maschine, unvollständige Maschine oder Gesamtheit von Maschinen vorliegt
  • Ermittlung der anzuwendenden EU-Richtlinien und Verordnungen
  • Bewertung der Verantwortlichkeiten im CE-Prozess
  • Durchführung oder Überprüfung der Risikobeurteilung
  • Ableitung geeigneter Risikominderungsmaßnahmen
  • Auswahl und Anwendung harmonisierter Normen
  • Bewertung sicherheitsbezogener Steuerungsfunktionen
  • SISTEMA-Berechnungen nach EN ISO 13849-1
  • Prüfung von Sicherheitskonzepten und Schutzeinrichtungen
  • Unterstützung bei Validierung und Nachweisen
  • Erstellung oder Prüfung der technischen Dokumentation
  • Erstellung oder Überarbeitung von Betriebsanleitungen
  • Formulierung von EU-Konformitätserklärungen und Einbauerklärungen
  • Vorbereitung auf die Anforderungen der Maschinenverordnung ab 2027


Beratung für neue Maschinen, Umbauten und Retrofit-Projekte

Nicht nur neue Maschinen benötigen eine saubere Konformitätsbewertung. Auch Umbauten, Modernisierungen und Retrofit-Projekte können dazu führen, dass die Sicherheits- und Konformitätslage neu bewertet werden muss.


Typische Beispiele sind:


  • Austausch oder Änderung der Steuerung
  • Integration eines Roboters
  • Nachrüstung von Schutzeinrichtungen
  • Änderung von Betriebsarten
  • Erweiterung einer bestehenden Anlage
  • Verkettung mehrerer Maschinen
  • Änderung der bestimmungsgemäßen Verwendung
  • Softwareänderungen mit Einfluss auf Maschinenfunktionen
  • Anpassung oder Erweiterung sicherheitsbezogener Steuerungsfunktionen



In solchen Fällen unterstützen wir Sie bei der Bewertung, ob eine neue Risikobeurteilung, eine Anpassung der Dokumentation oder gegebenenfalls eine neue Konformitätsbewertung erforderlich ist.

Warum Cobot Safety?

Cobot Safety verbindet langjährige Praxiserfahrung im Maschinenbau mit fundierter Expertise in Maschinensicherheit, Robotik, funktionaler Sicherheit und CE-Konformität. Dadurch erhalten Sie keine rein formale Beratung, sondern eine technisch belastbare Unterstützung für Ihre konkrete Maschine.



Unser Ziel ist es, die Anforderungen aus Maschinenrichtlinie, Maschinenverordnung und harmonisierten Normen so aufzubereiten, dass sie für Konstruktion, Elektrotechnik, Software, Dokumentation und Geschäftsführung nachvollziehbar und umsetzbar werden.

Sie erhalten klare Aussagen dazu, was erforderlich ist, welche Nachweise benötigt werden und wie der CE-Prozess rechtssicher dokumentiert werden kann.

Jetzt beraten lassen!

Häufige Fragen zum Cyber Resilience Act:

  • Gilt aktuell schon die Maschinenverordnung?

    Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist bereits veröffentlicht, wird für das Inverkehrbringen von Maschinen aber erst ab dem 20. Januar 2027 verpflichtend angewendet. Bis zum 19. Januar 2027 gilt weiterhin die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

  • Muss ich mich als Maschinenbauer trotzdem schon mit der Maschinenverordnung beschäftigen?

    Ja, insbesondere bei Maschinenprojekten, die erst 2027 oder später ausgeliefert werden, bei Serienmaschinen oder bei langfristigen Entwicklungsprojekten. Hier sollte frühzeitig geprüft werden, ob die Dokumentation und der CE-Prozess bereits auf die Maschinenverordnung vorbereitet werden müssen.

  • Was gehört zu einer vollständigen CE-Konformitätsbewertung?

    Zu einer vollständigen CE-Konformitätsbewertung gehören unter anderem die Ermittlung der anzuwendenden Rechtsvorschriften, eine Risikobeurteilung, die Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen, die Anwendung relevanter Normen, die technische Dokumentation, die Betriebsanleitung und die EU-Konformitätserklärung.

  • Wer ist für die CE-Kennzeichnung verantwortlich?

    Verantwortlich ist grundsätzlich der Hersteller bzw. derjenige, der die Maschine in Verkehr bringt oder unter eigenem Namen bereitstellt. Bei Umbauten, Importen, Integrationen oder verketteten Anlagen muss im Einzelfall geprüft werden, welche Rolle das jeweilige Unternehmen übernimmt.

  • Unterstützt Cobot Safety auch bei einzelnen Teilen des CE-Prozesses?

    Ja. Wir unterstützen sowohl bei vollständigen Konformitätsbewertungsverfahren als auch bei einzelnen Bausteinen, zum Beispiel Risikobeurteilung, Sicherheitskonzept, SISTEMA-Berechnung, Betriebsanleitung, technische Dokumentation oder Konformitätserklärung.

  • Können bestehende CE-Unterlagen geprüft werden?

    Ja. Wir prüfen vorhandene Risikobeurteilungen, Betriebsanleitungen, Konformitätserklärungen, Normenlisten und technische Dokumentationen auf Plausibilität, Vollständigkeit und rechtliche bzw. normative Schwachstellen.

Jetzt Beratung zur Maschinenkonformität anfragen

Sie möchten wissen, welche Anforderungen aus Maschinenrichtlinie oder Maschinenverordnung für Ihre Maschine gelten? Oder benötigen Sie Unterstützung bei Risikobeurteilung, technischer Dokumentation, Betriebsanleitung oder EU-Konformitätserklärung?


Cobot Safety begleitet Sie sicher durch den CE-Prozess – praxisnah, technisch fundiert und mit besonderer Expertise im Maschinenbau, in der Robotik und in der funktionalen Sicherheit.



Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen oder wünschen ein Angebot?

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch und sprechen mit Ihnen Anforderungen, Möglichkeiten und Lösungen durch.

Kontaktieren Sie uns